Umfang und Zweck der Datenerhebung
Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten
(z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen etc.),
soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG-neu nach deutschem Recht (Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses),
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben –
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an Personen weitergegeben,
die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind.
Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG-neu und
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.
Aufbewahrungsdauer der Daten
Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen oder Ihre Bewerbung zurückziehen,
behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen
(Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zu 6 Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung)
bei uns aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht und die physischen Bewerbungsunterlagen vernichtet.
Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits.
Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der 6-Monatsfrist erforderlich sein werden
(z.B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der
Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.
Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.
Aufnahme in die Interessent*innenliste
Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen, besteht ggf. die Möglichkeit,
Sie in unsere Interessent*innenliste aufzunehmen. Im Falle der Aufnahme werden alle Dokumente
und Angaben aus der Bewerbung in die Interessent*innenliste übernommen, um Sie im Falle von passenden Vakanzen zu kontaktieren.
Die Aufnahme in die Interessent*innenliste geschieht ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung
(Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig und steht in keinem Bezug zum laufenden Bewerbungsverfahren.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
In diesem Falle werden die Daten aus der Interessent*innenliste unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen
Aufbewahrungsgründe vorliegen.
Die Daten aus der Interessent*innenliste werden spätestens zwei Jahre nach Erteilung der Einwilligung unwiderruflich gelöscht.